Was wird gefördert – und was nicht?
Eine der häufigsten Fragen rund um den Berliner Reparaturbonus lautet: „Kann ich mein Gerät reparieren lassen und dafür Förderung beantragen?" Die Antwort hängt von der Art des Geräts ab. Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der förderfähigen Kategorien.
Förderfähige Gerätekategorien
Im Rahmen des Berliner Reparaturbonus können grundsätzlich elektrische und elektronische Geräte des privaten Haushalts gefördert werden. Dazu zählen typischerweise:
Haushaltsgroßgeräte
- Waschmaschinen und Trockner
- Geschirrspüler
- Kühlschränke und Gefriergeräte
- Elektroherde und Backöfen
Haushaltskleingeräte
- Kaffeemaschinen und Wasserkocher
- Toaster, Mixer und Küchenmaschinen
- Staubsauger
- Bügeleisen und Haartrockner
Unterhaltungselektronik und IT-Geräte
- Smartphones und Tablets
- Laptops und Desktop-Computer
- Fernseher und Monitore
- Drucker und Scanner
Sonstige Elektrogeräte
- Elektrofahrräder (E-Bikes) und deren Akkus
- Elektrische Werkzeuge für den Hausgebrauch
- Gartengeräte mit Elektromotor
Übersicht: Förderfähig vs. nicht förderfähig
| Gerätekategorie | Förderfähig |
|---|---|
| Waschmaschine | ✅ Ja |
| Smartphone | ✅ Ja |
| Laptop | ✅ Ja |
| E-Bike / Akku | ✅ Ja |
| Verbrennungsmotor-Geräte | ❌ Nein |
| Möbel (ohne Elektrik) | ❌ Nein |
| Kraftfahrzeuge | ❌ Nein |
| Bekleidung/Schuhe | ❌ Nein (je nach Programm) |
Wichtige Bedingungen für die Förderfähigkeit
Neben der Geräteart müssen auch folgende Punkte erfüllt sein, damit die Förderung gewährt wird:
- Privatnutzung: Das Gerät muss für den privaten Haushalt genutzt werden, nicht gewerblich.
- Wirtschaftlichkeit: Die Reparaturkosten sollten in einem sinnvollen Verhältnis zum Gerätewert stehen.
- Technische Reparierbarkeit: Das Gerät muss fachgerecht reparierbar sein – ein Totalschaden ist in der Regel ausgeschlossen.
Grenzfälle: Was tun bei Unsicherheit?
Manche Geräte fallen in eine Grauzone – zum Beispiel smarte Heimgeräte oder ältere Elektronikartikel. In solchen Fällen empfiehlt es sich, vorab beim zuständigen Programmbüro nachzufragen oder den Reparaturbetrieb zu konsultieren. Viele anerkannte Betriebe kennen die aktuellen Förderbedingungen genau und können schnell einschätzen, ob eine Förderung möglich ist.
Fazit
Die Liste der förderfähigen Geräte ist erfreulich breit gefächert. Ob Waschmaschine, Smartphone oder E-Bike – es lohnt sich in jedem Fall zu prüfen, ob Ihr defektes Gerät in Frage kommt, bevor Sie es voreilig entsorgen.